21.09.2021, 21:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.09.2021, 19:02 von Sorting Hat.)
Allgemeine Schulregeln
UNTERRICHT
DUELLIERCLUB
QUIDDITCH
HOGSMEADE
VERHALTEN UND SCHULGELÄNDE
Die Schulleitung behält sich das Recht vor die Regeln jederzeit zu erweitern, sowie den Umständen entsprechend anzupassen. Sollten sich die Regeln ändern werden Sie rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt.
- Die Teilnahme am Unterricht ist für alle Schüler des entsprechenden Jahrgangs verpflichten.
- Unentschuldigtes Fernbleiben wird mit Punkteabzug oder anderweitigen Disziplinarmaßnamen geahndet.
DUELLIERCLUB
- Die Teilnahme ist nur Schülern der 6ten und 7ten Klasse gestattet.
- Eine Teilnahme ist freiwillig und der Teilnehmer entbindet mit seiner Unterschrift das Lehrinstitut von jeglicher Haftung.
QUIDDITCH
- Nur Schüler ab der Dritten Klasse steht es frei, sich für einen Platz im Quidditchteam zu bewerben
- Die Trainingszeiten sind so zu legen, dass sie nicht mit anderen schulischen Veranstaltungen kollidieren und nicht gegen die allgemeinen Schulregeln verstoßen.
- Ein Quidditchtraining rechtfertigt nicht das Fernbleiben von verhängten Disziplinarmaßnahmen.
- Die Mitgliedschaft in einem Quidditchteam und die damit verbundenen Verpflichtungen entbinden den Schüler nicht von seinen schulischen Verplichtungen.
- Quidditch als Grund für nicht erledigte Hausaufgaben wird nicht akzeptiert.
- Die einzelnen Trainingszeiten entnehmen sie bitte dem Schwarzen Brett ihres Gemeinschaftsraums.
HOGSMEADE
- Die Schülern aus der Ersten, wie auch Zweiten Klassen haben kein Anrecht auf einen Hogsmeadebesuch
- Die Schülern aus der Dritten und Vierten Klasse haben das Anrecht auf einen Hogsmeadebesuch pro Monat
- Die Schüler aus der Fünften und Sechsten Klasse haben das Anrecht auf 2 Hogsmeadebesuche pro Monat
- Schüler des Abschlussjahrgangs unterliegen keinerlei Beschränkungen
- Schüler der Dritten und Vierten Klasse benötigen zusätzlich eine Erlaubnis der Eltern. Liegt eine solche nicht vor, kann dem Schüler die Teilnahme an dem Hogsmeadebesuch verwehrt werden.
VERHALTEN UND SCHULGELÄNDE
- Kein Schüler hat sich nach 22 Uhr außerhalb seines Gemeinschaftsraumes auf zu halten. Ausnahmen bilden die Schüler mit dem Wahlfach Astronomie, sofern es sich um eine Unterrichtseinheit handelt oder eine vom Professor beglaubigte Erlaubnis vorliegt.
- Das Anwenden von Magie gegenüber eines Mitschülers, mit dem Hintergrund ihm zu schaden, ist nicht akzeptabel.
- Konfrontationen mit duellhaften Zügen werden ausschließlich im Duellierclub geduldet.
- Das Baden im Großen See ist nur an den ausgewiesenen Stellen genehmigt.
- Das Betreten des Verbotenen Waldes ohne Aufsichtsperson ist nicht gestattet. Wir bitten die Schüler dringlichst, sich an diese Regel zu halten. Sie dient ausschließlich zu ihrem eigenen Schutz.
- Unerlaubtes Entfernen vom Schulgelände wird nicht geduldet und wird deutliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Diskriminierendes Verhalten gegenüber Mitschüler wird nicht geduldet. Niemand wird in Hogwarts aufgrund seiner Herkunft oder seines Standes verurteilt.
- Den Anweisungen der Vertrauensschüler ist Folge zu leisten. Beschwerden darüber sind dem entsprechenden Hauslehrer vorzutragen.
- Es ist keinem Schüler gestattet Schüler, welche nicht dem eigenen Haus angehören, in den Gemeinschaftsraum einzuschmuggeln.
- Die ursprüngliche Sitzordnung in der Großen Halle wurde aufgehoben. Es steht den Schülern nun frei, ob sie an ihrem Haustisch sitzen möchten oder aber bei ihren Freunden.
Die Schulleitung behält sich das Recht vor die Regeln jederzeit zu erweitern, sowie den Umständen entsprechend anzupassen. Sollten sich die Regeln ändern werden Sie rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt.



